Kategorien
Uncategorized

GeMAInsam Universität gestalten – Aufruf zum 1. Mai 2022

AUFRUF ZUM 1. MAI AN ALLE STUDIERENDE, LEHRENDE, UNI-BESCHÄFTIGTE, STUDENT. HILFSKRÄFTE UND TUTOR*INNEN

Die Uni braucht Bildungsstreik. Nicht nur die Kettenbefristung des Lehrpersonal und die Einordnung studentischer Beschäftigter als Sachmittel (wie ein Kopierer) zeigen uns, an der Uni läuft etwas schief. Überall wird gekürzt und gespart, ZESS-Angebote fallen weg, Tutorien werden immer voller, ganze Studiengänge sollen gestrichen werden, wichtige Beratungsstellen werden eingekürzt.Wir brauchen Widerstand gegen Sparmaßnahme, gegen Überarbeitung des Lehrpersonals, gegen die Vermarktlichung des Bildungswesens. Universitäre Bildung und Wissenschaft muss ausfinanziert werden! Wir wollen das studentische Tutor*innen für ihre Vorbereitungszeit bezahlt werden, dass Lehrende und Forschende nicht alle 2 Jahre um ihren Arbeitsplatz bangen, das wir gute Betreuung für unsere Abschlussarbeiten finden, das studentische Hilfskräfte mitbestimmen dürfen.Und der Widerstand hat Geschichte: In den 80ern streikten schon studentische Beschäftigte für einen Tarifvertrag, in Berlin erfolgreich, Student*innen streikten für freie und kritische Lehre und 2009 gab es einen bundesweiten Bildungsstreik. Es wurde mehr Mitbestimmung und weniger ökonomischer Druck gefordert! Und all das bleibt aktuell! Organisiert euch für gute Arbeit und Lehre an der Uni Göttingen bei UniGöttingenUnbefristet, bei TVStud oder in den Basisgruppen und Fachgruppen oder im AStA und geht am 1. Mai ab 10:30 Uhr ab dem Platz der Synagoge gemeinsam auf die Straße!

Kategorien
Uncategorized

Deine Rechte als SHK – Auftakt ins Sommersemester 2022

Es geht wieder los, ein neues Semester – ein neuer Vertrag als Studentische Hilfskraft ist vielleicht schon unterschrieben (oder vielleicht auch noch nicht..) und die ersten Stunden hast du gearbeitet. Egal ob als Tutor*in oder Hilfskraft und egal in welchem Fachbereich – wir haben alle sehr ähnliche Verträge. Und was uns auch eint: wir wissen selten genau was da drin steht.

Wie viel Urlaub darfst du nehmen? Was passiert wenn du krank bist, vielleicht sogar länger ausfällst? Was machst du bei Überstunden und wohin kannst du dich wenden, wenn es Probleme mit deinen Vorgesetzten gibt? Fragen zu unseren Arbeitsrechten wollen wir bei unserer Veranstaltung „Deine Rechte als Hilfskraft“ am 27.04. beantworten. Wir starten um 17 Uhr im ZHG 1.141 mit einem Input und laden euch ein, danach um ca. 18 Uhr in den Asta-Garten (Goßlerstraße 16) zu kommen. Dort können wir bei Grillwürstchen und Limo über individuelle Arbeitssituationen sprechen, Kolleg*innen kennenlernen und zusammen einen schönen Abend verbringen.
Keine Anmeldung notwendig, komm aber bitte mit FFP2-Maske und getestet.

Leite die Infos an deine Kolleg*innen weiter und komm vorbei!

Kategorien
Uncategorized

Ausblick auf das Jahr 2022

2022 steht vor uns und wir haben viel vor! Ein kurzer Rückblick und einen Einblick, was ansteht, hier in unserer großen, wenn auch etwas späten und wie immer nicht staatstragenden TVStud Neujahrsansprache.

Im letzten Jahr sind wir unserem großen Ziel näher gekommen: dem Abschluss eines Tarifvertrags für die studentischen Beschäftigten (TVStud) an der Uni Göttingen und das Ende prekärer Arbeitsbedingungen für den akademischen Unterbau.Wir waren mit Infoständen am Z-Campus ansprechbar, haben Veranstaltungen organisiert und uns vernetzt mit bundesweiten TVStud Gruppen und unseren Mittelbau-Kolleg*innen von Uni Göttingen Unbefristet. Und v.a. haben wir viele Gespräche geführt: mit unseren direkten Kolleg*innen, mit Hilfskräften und Tutor*innen die wir bei Bürorundgängen getroffen haben und mit denen wir uns per Mail verabredet haben. So haben wir ein erstes Netzwerk von studentischen Beschäftigten geschaffen, die hinter einem TVStud stehen.
Unsere konkreten Forderungen haben wir im vergangenen Sommer auf einer Vollversammlung beschlossen, die wir in einer Petition an die Uni richten:

  • 15 € Stundenlohn für alle SHK
  • Angleichung der WHK an wissensch. Mitarbeiter:innen (wie TV-L)
  • Unbefristete Beschäftigung als Regel, Ausnahmeregelungen im Tarifvertrag möglich (Tutorien; Projektlaufzeit)
  • Mitbestimmung: Aktives & passives Wahlrecht für Personalrat als unsere Vertretung 
  • Aufklärung über Rechte & Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • Vergütung von Überstunden
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 10 Wochen
Gemeinsam mit den TV-L Beschäftigten haben wir im Herbst gestreikt, hier beim dritten Streiktag bei der Abschlusskundgebung vor dem Göttinger Bahnhof.

Im Herbst waren wir dann im Rahmen der bundesweiten Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder aufgerufen, solidarisch die Arbeit niederzulegen. Für die meisten von uns und euch bestimmt das erste Mal Streiken und ziemlich aufregend. An den 3 Streiktagen in Göttingen und Hannover waren wir an der Seite von Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und so u.a. mit Krankenhauspersonal, Forstwirt*innen und Uni-Mittelbau und -verwaltung zu tausenden zusammen auf der Straße.Die bundesweiten Streiks von uns Hilfskräften haben bewirkt, dass der Arbeitgeberverband TdL eine Gesprächszusage über die Arbeitsbedingungen von Hilfskräften und Tutor*innen gemacht hat. Angesichts der totalen Blockadehaltung vor den Streiks ein Achtungserfolg.

Wir machen 2022 weiter und wollen vor allem die Uni Göttingen in den Blick nehmen. Als Stiftungsuni kann deren Leitung nämlich unabhängig von der TdL einen eigenen Haustarifvertrag mit uns verhandeln. Und den wollen wir 2022!

Um einen Tarifvertrag durchzusetzen müssen wir viele sein. Was du dafür machen kannst?

> Wenn du Hilfskraft bist unterschreibe unsere Petition!

> Spreche mit Freund*innen und Bekannten von dir die als Hilfskraft arbeiten über die Initiative!

> Werde bei uns aktiv!

Wir sind erreichbar über unsere Social Media Kanäle, unsere Website oder per Mail (info@tvstudgoettingen.de) und freuen uns auf Nachrichten!

Kategorien
Uncategorized

TV Stud Streik FAQ

Regelmäßig gestellte Fragen zu Streiks haben wir im Folgenden einmal beantwortet. Die Antworten findest du hier auf der Seite oder auch als PDF-Download.

Wer darf streiken? Darf ich auch mitstreiken, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?

Streik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz). An einem Streik dürfen auch Beschäftigte teilnehmen, die nicht den zum Streik aufrufenden Gewerkschaften angehören. Sollten die Arbeitgeber*innen nach dem Streik für diese Zeit das Gehalt abziehen (was sie dürfen – siehe unten), erhalten aber nur die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Nichtmitglieder bekommen keine Streikunterstützung. Um den Arbeitskampf zu unterstützen, der schließlich auch Deine Arbeitsbedingungen verbessern soll, solltest Du einem Streikaufruf in jedem Fall folgen und Deine Arbeit als Studentische*r Beschäftigte*r niederlegen – ob Du in einer Gewerkschaft bist oder nicht. Überzeug auch Deine studentischen Freund*innen und Bekannte zu kommen und sich mit uns zu solidarisieren. Unsere Arbeitsbedingungen sind ihre Studienbedingungen!

Wann darf ich streiken? Wer darf SHKs/WHKs und Tutor*innen zum Streik aufrufen?

Die Teilnahme an einem Streik setzt voraus, dass die beteiligten Gewerkschaften ver.di und GEW einen offiziellen Streikaufruf mit den genauen zeitlichen Daten veröffentlicht haben. Nur die betei-ligten Gewerkschaften dürfen zum Streik aufrufen – andernfalls bist du nicht vor Kündigung ge-schützt. In dem Streikaufruf ist konkret aufgeführt, welche Beschäftigten aufgerufen werden. Nur diese dürfen an dem Streik teilnehmen.

Wie streike ich, wenn ich keine festen Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage habe?

Wenn Du relativ flexibel selbst entscheiden kannst, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Du Deine Arbeitsleistung erbringst, kannst Du das natürlich auch an den Tagen machen, an denen zum Streik aufgerufen wird. Der Streiktag oder die Streiktage sind dann Deine Arbeitstage. Wenn Dir nie-mand vorschreibt, wann Du z.B. unterstützende Recherche an deinem Lehrstuhl erbringst, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Recherche liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Wie ist es, wenn ich feste Arbeitstage habe?

Auch hier gilt, dass du, wenn der Streiktag dein festgelegter Arbeitstag ist, deine Arbeitsleistung nicht erbringen musst. Sollte der Streiktag nicht auf einen deiner Arbeitstage fallen, kannst du dich natürlich trotzdem in deiner Freizeit an Streik, Aktionen und Kundgebungen beteiligen.

Wie verhält es sich, wenn ich Tutor*in bin? Kann ich nur an dem Tag streiken, an dem ich mein Tutorium gebe?

Nein, du kannst auch dann streiken, wenn du andere Arbeitsleistungen erbringst. Wenn du flexibel selbst entscheiden kannst, wann Du z.B. Aufgaben für Deine Tutand*innen zu korrigieren hast, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Korrektur liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Kann ich arbeitsrechtlich benachteiligt werden, wenn ich streike?

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind nicht zulässig. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäf-tigung im Rahmen des laufenden Vertrags. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer*innen brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.

Muss ich mich bei meinen Vorgesetzten abmelden, wenn ich streike? Werden meine Vorgesetzten automatisch darüber informiert, dass ich streike?

Nein, dazu gibt es keine Pflicht. Es ist auch nicht sinnvoll, den konkreten Streiktag im Vorfeld anzukündigen. Schließlich soll der Streik Druck auf die Arbeitgeber*innen ausüben. Dieser Druck ist geringer, wenn sie sich vorher auf den Streik einstellen und ggf. Streikbruch organisieren können. Wenn Du vorher, z.B. von Vorgesetzten, gefragt wirst, ob Du an dem Streik teilnehmen wirst, musst Du das nicht beantworten bzw. kannst ausweichend antworten. Deine Vorgesetzten werden auch nicht über deine individuelle Teilnahme informiert. In der Regel werden sie aber durch die Hochschulleitung generell darüber informiert, dass ein Streik stattfindet.
Sofern es euer persönliches Verhältnis ermöglicht, kann es aber sinnvoll sein, mit deinen Vorgesetzten allgemein über die Ziele der Tarifauseinandersetzung zu sprechen und sie um solidarische Unterstützung zu bitten.

Muss ich mich irgendwo anmelden, wenn ich streike oder reicht es, einfach nicht zur Arbeit zu gehen?

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist und Streikgeld bekommen möchtest, musst du dich in die Streikliste deiner Gewerkschaft eintragen. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten normalerweise bei diesen Kundgebungen aus. Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, musst du dich nicht anmelden.

Mein Vertrag ist sehr kurz. Wenn ich streike, habe ich Angst, deshalb nicht verlängert zu werden. Bin ich dagegen abgesichert?

Eine Absicherung gibt es leider nicht. Auch deshalb ist es sinnvoll, mit deinen Vorgesetzten und hauptberuflichen Kolleg*innen zu sprechen und um Unterstützung zu bitten. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verständnis haben, wenn du ihnen deine Situation erklärst. Einen Anspruch auf Verlängerung gibt es aber nicht.

Darf ich Kolleg*innen dazu aufrufen, mitzustreiken?

Ja – das solltest Du unbedingt tun! Je mehr Beschäftigte sich am Streik beteiligen, desto größer ist seine Wirkung. Die Landesregierungen werden sich in den Tarifverhandlungen nur bewegen, wenn wir viele auf der Straße sind. Der Streik ist unser einziges Druckmittel.

Muss ich liegengebliebene Arbeit nacharbeiten?

Nein. Es würde auch dem Streik widersprechen, wenn die Arbeit trotzdem wie bisher erledigt wird. Der Streik wäre so nicht spürbar für die Arbeitgeber*innen. Auch die Anweisung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig.

Darf mein Arbeitgeber meine nichtstreikenden Kolleg*innen dazu auffordern, meine Arbeit zu übernehmen?

Ja, das ist leider erlaubt. Der Arbeitgeber entscheidet über die Verteilung der Aufgaben.

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Streikgeld – und wieviel?

Die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften erhalten Streikgeld. Voraussetzung für die Zahlung des Streikgeldes ist, dass man sich in die Streiklisten eingetragen hat. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten bei diesen Kundgebungen aus. Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Auch ein Gewerkschaftsbeitritt unmittelbar während des Arbeitskampfes ist möglich. Streikunterstützungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Das Streikgeld bei ver.di hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine generelle Aussage zur Höhe ist deshalb schwierig. Als ungefährer Richtwert kannst du aber ca. 70 Prozent deines Nettoeinkommens ansetzen. Voraussetzung dafür ist die Beitragsehrlichkeit: Nur, wenn du dein Einkommen bei ver.di angegeben hast und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von einem Prozent deines Bruttoeinkommens zahlst, bekommst du auch Streikgeld auf Grundlage dieses Einkommens. Für kindergeldberechtigte Kinder gibt es Zulagen. Gezahlt wird, sobald die Hochschule die Abzüge vornimmt. Für den Anspruch auf Streikgeld ist die Mitgliedschaft über bereits einen vollen Monat notwendig – ein rückwirkender Beitritt zum Ersten des vorangegangen Monats ist aber möglich.
In der GEW wird Streikgeld gewährt, wenn der Gehaltsabzug nachgewiesen wird. Die Höhe des Streikgeldes pro Streiktag beträgt für Studentische Beschäftigte in der GEW den nachgewiesene Netto-Gehaltsabzug. Schicke dafür den Entgeltnachweis, aus dem der Gehaltsabzug wegen des Streiks hervorgeht, per Mail an deinen GEW-Landesverband und bitte um die Auszahlung des Streikgelds für die entsprechenden Tage.

Kann ich mit den TV-L-Beschäftigten zusammen streiken?

Ja! Im Rahmen der Tarifrunde der Länder 2021 werden die Gewerkschaften die Studentischen Beschäftigten zum Solidaritätsstreik aufrufen. Dafür gibt es einen eigenen Aufruf, auf den du achten musst. Vernetz dich am besten so früh wie möglich mit deinen Kolleg*innen.

Kategorien
Uncategorized

Aufruf zum Solistreik für den 24. und 25.11.2021

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat beim zweiten Verhandlunsgtermin am 1./2. November 2021 keine Bereitschaft gezeigt, die Leistungen der Beschäftigten der Länder anzuerkennen und endlich zu den notwendigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zuzustimmen. Neben mehr Geld und Personal imöffentlichen Bereich weigert sich die TdL auch die Erwartung einer Verhandlungszusage für einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte zu erfüllen.

Deshalb ist klar: von alleine ändert sich gar nichts – wir müssen eine Verbesserung und unseren Tarifvertrag durchsetzenindem wir uns Zusammenschließen und Druck aufbauen! Der Unileitung sowie auch dem Arbeitgeberverband TdL muss klar sein: wir meinen es ernst und wir setzen unsere Forderungen auch mit Streiks durch zu denen die Gewerkschaften alle nicht-tarifierten studentischen Beschäftigten an den niedersächsischen Hochschulen, sowie dem SOFI Göttingen am 24. und 25.11.2021 ganztägig als Solistreiks aufgerufen haben.

Eure Solidarität ist gefragt! Dieses Thema geht uns alle an – es geht um die Frage wie wir an der Uni lernen und lehrenwollen. Schlechte Arbeitsbedingungen für den Wissenschaftlichen Mittelbau, schlechte Arbeitsbedingungen fürStudentische Beschäftigte stehen einem emanzipatorischen Lernen ganz klar im Weg! Wir rufen alle Studierenden auf: Kommt mit uns am 24.11. nach Hannover! Und unterstützt alle folgenden Streiks!

Für den 24.11. wird es eine gemeinsame Busanreise von Göttingen nach Hannover geben: Treffpunkt ist um 8 Uhr vor der Pflegeschule der UMG in der Humboldtallee 11. Die Demo in Hannover beginnt um 10 Uhr an der Goseriede. Rückreise ist ab 13 Uhr angesetzt.

Für den 25.11. wird eine Streikdemo in Göttingen geplant für den Lauf des Vormittags. Weitere Infos hierzu folgen.

Den offiziellen Aufruf von Ver.di zum Solistreik findest du hier als PDF zum Download.

Kategorien
Aktuelles

FAQ#12: Wenn es einen Tarifvertrag gibt, bis wann gilt der dann?

Tarifverträge sind meist auf eine bestimmte Laufzeit ausgerichtet – oft ein bis zwei Jahre. Sie können zu bestimmten Terminen von Arbeitgeber:innen oder Arbeitnehmer:innen gekündigt und neu verhandelt werden. Das wird auch meist gemacht, denn sonst kommt es nicht zu Lohnerhöhungen.
Wir wollen gerne einen Tarifvertrag, der Bezug auf den TV-L (den Tarifvertrag der Länder) nimmt und sich dynamisch anpasst. Der Stundenlohn der SHK würde sich dann künftig mit den Tarifsteigerungen im TV-L erhöhen.

Kategorien
Aktuelles

FAQ#11: Warum ist die Uni nicht unsere Verbündete?

Die zunehmende Neoliberalisierung der Gesellschaft macht auch vor der Uni nicht halt. Die Universität wird immer mehr wie ein Unternehmen und weniger als Bildungsinstitution gelenkt. Gelder sind knapp – in Niedersachsen steht die nächste Globalhaushaltskürzung ins Haus. Die Uni ist chronisch unterfinanziert und die Qualität von Bildung und die Qualität der Uni als Arbeitgeber*in leiden darunter. Diese Problematik versucht die Uni u.a. damit zu lösen, prekäre Arbeitsverhältnisse zu produzieren – sei es im Mittelbau oder bei den studentischen Hilfskräften. Die Interessen der Uni stehen unseren also diametral entgegen und wir können uns nur durchsetzen, wenn wir kollektiv kämpfen und uns organisieren. Die Hilfskräfte können nicht die Leidtragenden einer verfehlten Sparpolitik des Landes sein. Nur durch Druck von unten, können wir klar machen, dass nicht weiter gespart werden kann . Das kann auch bedeuten, zu streiken, um unsere Forderungen durchzusetzen.

Kategorien
Aktuelles

FAQ#10: Was für Vorteile würden durch einen Tarifvertrag entstehen?

Bisher werden die Löhne für Hilfskräfte in Niedersachsen einseitig durch die Politik festgelegt. Du als einzelne Hilfskraft hast überhaupt keine Möglichkeit, deine Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Nur durch einen Tarifvertrag bist du nicht mehr auf das Wohlwollen des Ministeriums angewiesen, sondern kannst aktiv mitgestalten.
Außerdem sind die tariflich geregelten Arbeitsbedingungen oft besser als in individuellen Arbeitsverträgen (mehr Urlaub, weniger Arbeitszeit, keine – oder längere – Befristung etc.)

Kategorien
Aktuelles

FAQ#9: Kann ich euch bei einem konkreten Problem bei meiner Arbeit kontaktieren?

Wenn du ein individuelles, konkretes Problem bei deiner Arbeit hast, das schnell gelöst werden muss, dann wende dich an die Beratungsstelle für Jobprobleme von Studierenden der Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften unter jobundhiwi@gwdg.de oder die Online-Beratung der DGB Jugend für Studierende (https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work).
Darüber hinaus kannst jederzeit zu unserer Initiative dazukommen und dich einbringen. Wenn du also Fragen hast oder mitmachen willst, schreib uns gerne an. Wir werden nur durchsetzungsfähig, wenn sich so viele Betroffene wie möglich organisieren und ihre Themen einbringen.

Kategorien
Aktuelles

FAQ#8: In welchem Zeitraum ist die Initiative geplant?

Aktuell befinden wir uns noch in einer frühen Phase als Initiative, in der wir mehr Hilfskräfte für die Initiative gewinnen, uns organisieren und fortbilden und einen Überblick bekommen, wo überall Hilfskräfte an der Uni arbeiten. Daran anschließend werden erste öffentlichkeitswirksame Aktionen folgen, die dem Macht- und Druckaufbau gegenüber der Uni im Vorfeld von Verhandlungen dienen. Wie lange es bis zum Abschluss eines TV Stud dauert, hängt letztendlich davon ab, wie stark wir sind und wie verhandlungsbereit die Uni Göttingen ist.