TV Stud Streik FAQ

Regelmäßig gestellte Fragen zu Streiks haben wir im Folgenden einmal beantwortet. Die Antworten findest du hier auf der Seite oder auch als PDF-Download.

Wer darf streiken? Darf ich auch mitstreiken, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?

Streik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz). An einem Streik dürfen auch Beschäftigte teilnehmen, die nicht den zum Streik aufrufenden Gewerkschaften angehören. Sollten die Arbeitgeber*innen nach dem Streik für diese Zeit das Gehalt abziehen (was sie dürfen – siehe unten), erhalten aber nur die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Nichtmitglieder bekommen keine Streikunterstützung. Um den Arbeitskampf zu unterstützen, der schließlich auch Deine Arbeitsbedingungen verbessern soll, solltest Du einem Streikaufruf in jedem Fall folgen und Deine Arbeit als Studentische*r Beschäftigte*r niederlegen – ob Du in einer Gewerkschaft bist oder nicht. Überzeug auch Deine studentischen Freund*innen und Bekannte zu kommen und sich mit uns zu solidarisieren. Unsere Arbeitsbedingungen sind ihre Studienbedingungen!

Wann darf ich streiken? Wer darf SHKs/WHKs und Tutor*innen zum Streik aufrufen?

Die Teilnahme an einem Streik setzt voraus, dass die beteiligten Gewerkschaften ver.di und GEW einen offiziellen Streikaufruf mit den genauen zeitlichen Daten veröffentlicht haben. Nur die betei-ligten Gewerkschaften dürfen zum Streik aufrufen – andernfalls bist du nicht vor Kündigung ge-schützt. In dem Streikaufruf ist konkret aufgeführt, welche Beschäftigten aufgerufen werden. Nur diese dürfen an dem Streik teilnehmen.

Wie streike ich, wenn ich keine festen Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage habe?

Wenn Du relativ flexibel selbst entscheiden kannst, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Du Deine Arbeitsleistung erbringst, kannst Du das natürlich auch an den Tagen machen, an denen zum Streik aufgerufen wird. Der Streiktag oder die Streiktage sind dann Deine Arbeitstage. Wenn Dir nie-mand vorschreibt, wann Du z.B. unterstützende Recherche an deinem Lehrstuhl erbringst, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Recherche liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Wie ist es, wenn ich feste Arbeitstage habe?

Auch hier gilt, dass du, wenn der Streiktag dein festgelegter Arbeitstag ist, deine Arbeitsleistung nicht erbringen musst. Sollte der Streiktag nicht auf einen deiner Arbeitstage fallen, kannst du dich natürlich trotzdem in deiner Freizeit an Streik, Aktionen und Kundgebungen beteiligen.

Wie verhält es sich, wenn ich Tutor*in bin? Kann ich nur an dem Tag streiken, an dem ich mein Tutorium gebe?

Nein, du kannst auch dann streiken, wenn du andere Arbeitsleistungen erbringst. Wenn du flexibel selbst entscheiden kannst, wann Du z.B. Aufgaben für Deine Tutand*innen zu korrigieren hast, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Korrektur liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Kann ich arbeitsrechtlich benachteiligt werden, wenn ich streike?

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind nicht zulässig. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäf-tigung im Rahmen des laufenden Vertrags. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer*innen brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.

Muss ich mich bei meinen Vorgesetzten abmelden, wenn ich streike? Werden meine Vorgesetzten automatisch darüber informiert, dass ich streike?

Nein, dazu gibt es keine Pflicht. Es ist auch nicht sinnvoll, den konkreten Streiktag im Vorfeld anzukündigen. Schließlich soll der Streik Druck auf die Arbeitgeber*innen ausüben. Dieser Druck ist geringer, wenn sie sich vorher auf den Streik einstellen und ggf. Streikbruch organisieren können. Wenn Du vorher, z.B. von Vorgesetzten, gefragt wirst, ob Du an dem Streik teilnehmen wirst, musst Du das nicht beantworten bzw. kannst ausweichend antworten. Deine Vorgesetzten werden auch nicht über deine individuelle Teilnahme informiert. In der Regel werden sie aber durch die Hochschulleitung generell darüber informiert, dass ein Streik stattfindet.
Sofern es euer persönliches Verhältnis ermöglicht, kann es aber sinnvoll sein, mit deinen Vorgesetzten allgemein über die Ziele der Tarifauseinandersetzung zu sprechen und sie um solidarische Unterstützung zu bitten.

Muss ich mich irgendwo anmelden, wenn ich streike oder reicht es, einfach nicht zur Arbeit zu gehen?

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist und Streikgeld bekommen möchtest, musst du dich in die Streikliste deiner Gewerkschaft eintragen. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten normalerweise bei diesen Kundgebungen aus. Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, musst du dich nicht anmelden.

Mein Vertrag ist sehr kurz. Wenn ich streike, habe ich Angst, deshalb nicht verlängert zu werden. Bin ich dagegen abgesichert?

Eine Absicherung gibt es leider nicht. Auch deshalb ist es sinnvoll, mit deinen Vorgesetzten und hauptberuflichen Kolleg*innen zu sprechen und um Unterstützung zu bitten. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verständnis haben, wenn du ihnen deine Situation erklärst. Einen Anspruch auf Verlängerung gibt es aber nicht.

Darf ich Kolleg*innen dazu aufrufen, mitzustreiken?

Ja – das solltest Du unbedingt tun! Je mehr Beschäftigte sich am Streik beteiligen, desto größer ist seine Wirkung. Die Landesregierungen werden sich in den Tarifverhandlungen nur bewegen, wenn wir viele auf der Straße sind. Der Streik ist unser einziges Druckmittel.

Muss ich liegengebliebene Arbeit nacharbeiten?

Nein. Es würde auch dem Streik widersprechen, wenn die Arbeit trotzdem wie bisher erledigt wird. Der Streik wäre so nicht spürbar für die Arbeitgeber*innen. Auch die Anweisung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig.

Darf mein Arbeitgeber meine nichtstreikenden Kolleg*innen dazu auffordern, meine Arbeit zu übernehmen?

Ja, das ist leider erlaubt. Der Arbeitgeber entscheidet über die Verteilung der Aufgaben.

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Streikgeld – und wieviel?

Die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften erhalten Streikgeld. Voraussetzung für die Zahlung des Streikgeldes ist, dass man sich in die Streiklisten eingetragen hat. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten bei diesen Kundgebungen aus. Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Auch ein Gewerkschaftsbeitritt unmittelbar während des Arbeitskampfes ist möglich. Streikunterstützungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Das Streikgeld bei ver.di hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine generelle Aussage zur Höhe ist deshalb schwierig. Als ungefährer Richtwert kannst du aber ca. 70 Prozent deines Nettoeinkommens ansetzen. Voraussetzung dafür ist die Beitragsehrlichkeit: Nur, wenn du dein Einkommen bei ver.di angegeben hast und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von einem Prozent deines Bruttoeinkommens zahlst, bekommst du auch Streikgeld auf Grundlage dieses Einkommens. Für kindergeldberechtigte Kinder gibt es Zulagen. Gezahlt wird, sobald die Hochschule die Abzüge vornimmt. Für den Anspruch auf Streikgeld ist die Mitgliedschaft über bereits einen vollen Monat notwendig – ein rückwirkender Beitritt zum Ersten des vorangegangen Monats ist aber möglich.
In der GEW wird Streikgeld gewährt, wenn der Gehaltsabzug nachgewiesen wird. Die Höhe des Streikgeldes pro Streiktag beträgt für Studentische Beschäftigte in der GEW den nachgewiesene Netto-Gehaltsabzug. Schicke dafür den Entgeltnachweis, aus dem der Gehaltsabzug wegen des Streiks hervorgeht, per Mail an deinen GEW-Landesverband und bitte um die Auszahlung des Streikgelds für die entsprechenden Tage.

Kann ich mit den TV-L-Beschäftigten zusammen streiken?

Ja! Im Rahmen der Tarifrunde der Länder 2021 werden die Gewerkschaften die Studentischen Beschäftigten zum Solidaritätsstreik aufrufen. Dafür gibt es einen eigenen Aufruf, auf den du achten musst. Vernetz dich am besten so früh wie möglich mit deinen Kolleg*innen.